- Eine minimale Wohnkompetenz wird vorausgesetzt.
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit.
- Drogenabhängige Personen müssen substituiert und stabil sein (kein Nebenkonsum).
- Eine schriftliche Kostengutsprache vom Sozialdienst oder Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz für den Mietzins und die Wohnbegleitung ist eine weitere Voraussetzung.
- Die Bewohnerinnen und Bewohner akzeptieren mit der Unterzeichnung des Untermietvertrages sämtliche Vereinbarungen und Verpflichtungen, die in Vertrag, Konzept und der Hausordnung enthalten
sind.